Lärmimmissionen › › ›
Bereits seit den 50er Jahren verfügt der Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen über eine unbeschränkte Betriebsgenehmigung, die durch die sogenannte Nachtflugregelung im Rahmen des Luftverkehrsgesetzes zum aktiven Lärmschutz teilweise eingeschränkt ist.
Am Hannover Airport dürfen also auch nachts Flüge stattfinden, ein enormer Wettbewerbsvorteil für den Flughafen und ein wichtiger Standortfaktor.

Durch viele Flughäfen im Umkreis steht der Hannover Airport unter einem starken Wettbewerbsdruck. Der Nachtflugverkehr ist dabei ein wichtiges Argument, um unseren Flughafen in der Touristik und im Frachtverkehr zu positionieren und den Marktanteil weiter auszubauen.
Um die hier stationierten Flugzeuge zu halten, sind aufgrund der Entfernung zu den Mittelmeerzielen mindestens drei Umläufe erforderlich. Bei starken nächtlichen Einschränkungen oder gar einem Nachtflugverbot wären diese nicht möglich. Die Fluggesellschaften würden ihre Maschinen dann an anderen Flughäfen stationieren, was dramatische wirtschaftliche Folgen für den Flughafen und die Region hätte.




