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Die Flughafengesellschaft Hannover-Langenhagen GmbH unterstützt aktiv die lärmmindernde Gesamtentwicklung des Luftverkehrs. Bei dieser Aufgabe sind wir aber auch auf die Unterstützung anderer Unternehmen angewiesen, die zur Verringerung der Fluglärmbelastung in der Region beitragen.
Fluggesellschaften
Aufgaben der Fluggesellschaften:
- Betrieb von umweltverträglichen Flugzeugen
- Reduzierung von nächtlichen Triebwerksprobeläufen
- Nutzung neuester Navigationstechnik
- Qualifizierte Schulung der Piloten
- Intensive Einwirkung auf Flugzeug- und Triebwerkshersteller
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Aufgaben der Deutschen Flugsicherung:
- Lärmmindernde An- und Abflugverfahren im Rahmen höchster Sicherheitsstandards
- Einsatz modernster Flugführungssysteme
- Mitarbeit in der Fluglärmschutzkommission
- Berücksichtigung lärmmindernder Gesichtspunkte bei der Flugführung
Fluglärmschutzbeauftragter
Für jeden Verkehrsflughafen in der Bundesrepublik Deutschland wird vom jeweiligen Verkehrsministerium des Landes ein Fluglärmschutzbeauftragter eingesetzt.
Der Fluglärmschutzbeauftragte für den Hannover Airport ist
Herr Reinhart Thomas Tel.: +49 (0)511 977-2219.
Aufgaben des Fluglärmschutzbeauftragten:
- Kontakt zu Chefpiloten der Fluggesellschaften mit dem Ziel, lärmarme Flugverfahren durchzusetzen
- Auswertung der Beschwerden und gegebenenfalls Beantwortung von Einzelbeschwerden
- Auswertung des statistischen Lärmberichte des Flughafens, insbesondere im Hinblick auf als besonders laut auffallende Gesellschaften und Einflussnahme zur Abhilfe
- Ständige Mitarbeit bei der Definition der An- und Abflugstrecken
- Überprüfung der Routeneinhaltung
- Mitarbeit in der Fluglärmschutzkommission
Fluglärmschutzkommission
Für jeden Verkehrsflughafen in der Bundesrepublik Deutschland wird eine "Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge" (kurz: Fluglärmschutzkommission) gebildet.
Aufgaben der Fluglärmschutzkommission:
- Durchführung regelmäßiger Sitzungen, in denen auch die Lösung regionaler Probleme angestrebt wird
- Beratung des Niedersächsischen Verkehrsministeriums und der Deutschen Flugsicherung
- Bildung von Fachausschüssen
- Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmschutzkommissionen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zu den Aufgaben des Ministeriums zählen:
- Erlass von Betriebsbeschränkungen
- Aufsicht über deren Einhaltung
- Erteilung von Ausnahmen
- Genehmigung der Landeentgelte
- Vorgabe bestimmter lärmabhängiger Strukturen





