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Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Mit der im Jahre 2007 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm hat der Bund den Ländern die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche, u.a. für ihre Verkehrsflughäfen, übertragen. Dieser neuen Aufgabe kommt Niedersachsen mit der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen als eines der ersten Bundesländer nach.
Die Verordnung wurde am 21.09.2010 veröffentlicht.
Detaillierte Karten im Maßstab 1:5000 können Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz einsehen und herunterladen.
Mit der Festsetzung und Veröffentlichung der Lärmschutzbereiche sind nun die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte Langenhagen und Garbsen sowie die Region Hannover (für die Gemeinde Isernhagen) für das Verfahren zur Erstattung von Schallschutzaufwendungen zuständig.
Das seit 1996 von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH durchgeführte Schallschutzprogramm läuft nunmehr aus.
Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) können seither ausschließlich bei den jeweilig zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörden gestellt werden.
Nähere Informationen sowie Angaben zu den Ansprechpartnern finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Langenhagen, Garbsen und der Region Hannover.
Zudem beinhalten die nebenstehenden Broschüre einige erste Angaben zu dem neuen Verfahren sowie dessen Abwicklung.
Historie der Schallschutzprogramme
Betriebsgenehmigung
Der Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen ist seit seiner Inbetriebnahme im April 1952 grundsätzlich mit einer 24-Stunden Betriebsgenehmigungen ausgestattet.
Die Aufsichtsbehörde des Hannover Airport, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (kurz: MW), hat die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen seit 1969 mit wechselnden, zusätzlichen Betriebsbeschränkungen versehen, um Flughafenanrainer vor nächtlichem Fluglärm zu schützen.
Die aktuelle Fassung der Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen vom 26.10.2009 gilt bis zum 31.12.2019. Diese Betriebsgenehmigung können Sie im nebenstehenden Downloadbereich herunterladen.
Gemäß dieser sogenannten Nachtflugregelung dürfen aktuell am Hannover Airport in der Zeit ab 22:00 Uhr beispielsweise keine Flugzeuge starten und landen, die die Lärmgrenzwerte gemäß ICAO Annex 16, Volume 1, Chapter 3 überschreiten. Von 23:00 Uhr bis 05:59 Uhr gelten noch stärkere Beschränkungen. Passagierflugzeuge müssen dann die angegebenen Grenzwerte gemäß Chapter 3 um mehr als 8 EPNdB unterschreiten, Frachtflugzeuge um mehr als 5 EPNdB. Außerdem dürfen die größeren und folglich etwas lauteren Maschinen während der Nacht nur die weniger besiedelte Nordbahn für Starts und Landungen nutzen.
Nachtflugverkehr
Für die Zukunft des Hannover Airport ist das Weiterbestehen der bisherigen Regelung unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung unerlässlich.
Durch viele Flughäfen im Umkreis steht der Hannover Airport unter einem starken Wettbewerbsdruck. Der Nachtflugverkehr ist dabei ein wichtiges Argument, um unseren Flughafen in der Touristik und im Frachtverkehr zu positionieren und den Marktanteil weiter auszubauen.
Um die hier stationierten Flugzeuge zu halten, sind aufgrund der Entfernung zu den Mittelmeerzielen mindestens drei Umläufe (siehe unten stehende Abbildung) erforderlich. Bei starken nächtlichen Einschränkungen oder gar einem Nachtflugverbot wären diese nicht möglich. Die Fluggesellschaften würden ihre Maschinen dann an anderen Flughäfen stationieren, was dramatische wirtschaftliche Folgen für den Flughafen und die Region hätte.






