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Lärmschutzbereiche
Mit der im Jahre 2007 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm hat der Bund den Ländern die Kompetenz zur Festsetzung der Lärmschutzbereiche, u.a. für ihre Verkehrsflughäfen, übertragen. Dieser neuen Aufgabe kommt Niedersachsen mit der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen als eines der ersten Bundesländer nach.
Die Verordnung wurde am 21.09.2010 veröffentlicht.
Detaillierte Karten im Maßstab 1:5000 können Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz einsehen und herunterladen.
Mit der Festsetzung und Veröffentlichung der Lärmschutzbereiche für den Hannover Airport sind nunmehr die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte Langenhagen und Garbsen sowie die Region Hannover für die Gemeinde Isernhagen für das Verfahren zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) zuständig. Das seit 1996 von der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH durchgeführte Schallschutzprogramm läuft somit aus.
Das Land Niedersachsen hat außerdem in seinem Landesraumordnungsprogramm (LROP) einen Siedlungsbeschränkungsbereich (SBB) festgelegt.
Dieser ist definiert für den LDEN (= Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (Day-Evening-Night) über 24 Stunden) > 55 dB.
Innerhalb dieses Bereiches dürfen in Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen keine neuen Flächen bzw. Gebiete für Wohnnutzungen und besonders lärmempfindliche Einrichtungen dargestellt oder festgesetzt werden.







