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Reisepass/Visum
Übersicht
LandReisepass benötigtVisaRückflugticket
TürkeiJaJaJa
Andere EU-LänderJaJa / 1Ja
DeutschlandJaJaJa
ÖsterreichJaJaJa
SchweizJaJaJa
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Laut Informationen der Botschaft von Katar in Berlin wird auch der Kinderreisepass (immer mit Lichtbild) anerkannt, nur der Reisepass garantiert jedoch eine problemlose Einreise. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für Minderjährige, die mit einem Kinderreisepass und nicht in Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum vorab bei der zuständigen konsularischen Vertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind lediglich Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Visum bei der Einreise:
Ein Touristen- oder Geschäftsvisum kann bei der Einreise nach Katar an allen Grenzübergängen und am Flughafen Doha erteilt werden. Es berechtigt zu einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen. Eine Verlängerung um 1 Monat ist möglich. In diesem Fall muss der Verlängerungsantrag vor Ort vor Ablauf der ersten 30 Tage gestellt werden. U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise mit einem regulären Reisepass (nicht mit einem vorläufigen Reisepass) ein Visum:

EU-Länder und Schweiz. ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein vorab zu besorgendes Visum.)

 
Anmerkung - Reisepaß/Visa
Katar und Oman bieten ein gemeinsames Einreisevisum an, das Besuche in beiden Staaten ermöglicht. Soll ein Drittland besucht werden, ist ein neues Touristenvisum an den offiziellen Grenzübergängen zu beantragen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
100 QR (derzeit ca. 22 € bzw. ca. 25 CHF) bei der Einreise am Flughafen, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur ausnahmsweise in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft.
Antragstellung
Deutsche können das Visum nicht bei der diplomatischen Vertretung von Katar beantragen. Sie müssen es entweder bei der Einreise beantragen oder eine Visumgenehmigung online beantragen. Ein Visum kann vor der Abreise über die Internetseite der Regierung von Katar (www.gov.qa) beantragt werden. Zunächst muss sich der Reisende registrieren und kann dann sein Antragsformular direkt ausfüllen. Nach Zahlung der Gebühr per Kreditkarte (Visa und Mastercard, jedoch nicht American Express) erhält er ein Visumdokument per E-Mail, das er ausgedruckt am Flughafen vorlegen kann. Dort wird das eigentliche Visum ausgestellt.
 
Antragstellung
Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen, wenn eine Visumgenehmigung per E-Mail vorliegt:
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Visumgenehmigung.
(c) Rück- oder Weiterreiseticket. Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher).
(d) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1.150 € in bar).
(e) Gebühr.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 1.400 US$ oder international gültige Kreditkarten, jedoch nicht American Express).
Meldepflicht
Wer sich länger als 1 Monat im Land aufhalten will, muss bei Ankunft vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit) bzw. eine bis zu 3-monatige Verlängerung seines Visums beantragen (benötigt wird u.a. ein aus dem Heimatland mitzubringendes polizeiliches Führungszeugnis).
Ausreiseerlaubnis
Personen mit Residence Permit benötigen eine Ausreiseerlaubnis (Exit Permit).