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Reise- und Sicherheitsinformationen
China
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 01.06.2013
Unverändert gültig seit: 23.05.2013
Aktuelle Hinweise Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt. Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/ Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land, Kriminalität Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen. Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen â€Teehaus-Betrugs" wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos. Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist. In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert. Meldepflicht Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 01.06.2013
Unverändert gültig seit: 23.05.2013
Aktuelle Hinweise Ab sofort werden wieder Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) erteilt. Seit kurzem wurden Erkrankungen beim Menschen mit einem bisher nur bei Vögeln aufgetretenen Influenzavirus H7N9 bekannt. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde bisher nicht nachgewiesen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wie bisher haben die Empfehlungen für Länder mit Vorkommen von Vogelgrippe-Einzelerkrankungen beim Menschen ihre Gültigkeit. Ein entsprechendes Merkblatt finden Sie hier: Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.auswaertiges-amt.de/ Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten mit deutschen EC-Karten ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisende nach China sollten daher in jedem Fall andere Zahlungsmittel (Kreditkarte, Bargeld etc) vorhalten Landesspezifische Sicherheitshinweise Reisen über Land, Kriminalität Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen. Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt. Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Es kommt immer wieder vor, dass Touristen von meist jüngeren Chinesen/Chinesinnen, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen, auf der Straße ein Besuch der Sehenswürdigkeiten angeboten wird. Am Ende des Rundgangs steht häufig ein Besuch eines Teehauses. Der Gast erhält am Ende eine überhöhte Rechnung, die er mangels Bargeld – manchmal unter Androhung von Gewalt - per Kreditkarte zahlen muss. Nicht selten weist die Kreditkartenabrechnung dann einen nochmals erhöhten Betrag aus. Opfern eines solchen â€Teehaus-Betrugs" wird empfohlen, sich am selben oder nächsten Tag an die nächste Polizeistation zu wenden. Mit Unterstützung der Polizei kann in den meisten Fällen eine (Teil-)Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrages erreicht werden. Eine nachträgliche Geltendmachung ist schwierig und in der Regel erfolglos. Bei Online-Geschäften im Internet mit chinesischen Geschäftspartnern ist besondere Vorsicht geboten, da es hier in letzter Zeit zu betrügerischen Vorfällen gekommen ist. In Bars und Nachtclubs in Peking kommt es zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert. Meldepflicht Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.






