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Reisepass/Visum
Übersicht
LandReisepass benötigtVisaRückflugticket
DeutschlandNeinNeinNein
ÖsterreichNeinNeinNein
SchweizNeinNeinNein
Andere EU-LänderNein/1NeinNein
TürkeiJaNeinNein
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss er während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass (mit Lichtbild empfohlen) oder eigener Reisepass oder Personalausweis. Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.

Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitzuführen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 2009 nicht mehr.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, über gültige Rück-/Weiterreisetickets und -papiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einreise-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Einreise und Transitvisum: 36 €.
Bearbeitung dringender Visumanträge: 71 €.
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate.
Antragstellung
I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1-2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist.
(d) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens vier Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist
(e) Gebühr (per ec-Karte bei Antragstellung oder mit vom Konsulat zur Verfügung gestellten Einzahlungsschein).
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bargeld, ec- oder Kreditkarten, Reiseschecks, Arbeitsbescheinigung, die letzten drei Lohnabrechnungen o. Ä.).
(g) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung).
(h) Bestätigung der Hotelbuchung/Wohnunterkunft.
(i) Ggf. Nachweis über den Zweck des Aufenthalts (z.B. Einladungsschreiben).
(j) gültige Auslandskrankenversicherung. Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
2-3 Wochen. Expressbearbeitung dringender Anträge: bis zu 3 Tage.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Personalausweis
U. a Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegeben Länder können für touristische Aufenthalte oder Geschäftsreisen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen: EU-Länder und Schweiz ( [1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Irland (Rep.), Lettland und Litauen.). (Da der visumfreie Aufenthalt für diese Länder 90 Tage beträgt, wird für Reisepässe und Personalausweise/Identitätskarten eine Gültigkeit von 3 Monaten ab der Einreise empfohlen.)
 
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Bargeld, Kredit- und ec-Karten, Schecks oder anderen Geldmitteln erfolgen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise bei der örtlichen Polizei- oder Tourismusbehörde registrieren lassen (wird meist vom Hotel, Vermieter oder der Reiseagentur veranlasst). Eine erneute Anmeldung ist bei jedem Ortswechsel erforderlich.
Dokumente bei der Einreise
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz, die bei einem kürzeren Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines EU-Heimtierausweises mit Nachweis einer Tollwut-Impfung erforderlich. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als sechs Monate zurückliegen Darf. Auffrischungsimpfungen dürfen nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, deren/dessen Nummer auch im Impfausweis/EU-Heimtierausweis vermerkt sein muss. Informationen zu Einfuhrbestimmungen erteilt das kroatische Zollamt (Internet: www.carina.hr).
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