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Reisepass/Visum
Übersicht
| Land | Reisepass benötigt | Visa | Rückflugticket |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Nein | Ja |
| Schweiz | Ja | Nein | Ja |
| Österreich | Ja | Nein | Ja |
| Deutschland | Ja | Nein | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein (Deutsche Staatsbürger: 1 Monat über die Ausreise hinaus).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Achtung: Für Minderjährige unter 17 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, muss eine beglaubigte Reisegenehmigung der Eltern oder des nicht mitreisenden Elternteils in englischer Sprache dem Antrag beigelegt/mitgeführt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen nicht verlängerbaren touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder und Schweiz (Briten mit dauerhaften Wohnsitz in Großbritannien: 6 Monate. Staatsbürger von Portugal müssen zur visumfreien Einreise nachweisen, dass sie ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben.).
EU-Länder und Schweiz (Briten mit dauerhaften Wohnsitz in Großbritannien: 6 Monate. Staatsbürger von Portugal müssen zur visumfreien Einreise nachweisen, dass sie ein Recht auf dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben.).
Transit
Ansonsten visumpflchtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss direkt von Neuseeland nach Australien weiterfliegen, über alle nötigen Reisedokumente (Visum!) und über reservierte Sitzplätze verfügen sowie den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. In allen anderen Fällen ist ein Transitvisum notwendig.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende.
Kein Transitvisum benötigen von der Visumpflicht befreite Reisende.
Visaarten
U.a. Besuchervisum, Transitvisum, Studenten- und Arbeitsvisum, Working Holiday Visum (nur für Personen, die zwischen 18 und 30 Jahre alt sind und die u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für österreichische und schweizer Bürger existiert ein Working Holiday Scheme derzeit noch nicht. Weitere Informationen unter www.immigration.govt.nz).
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Deutsche und österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum: 85 £ (für Deutsche, Österreicher und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland oder Österreich).
Studenten- oder Arbeitsvisum: 135 £ (für Deutsche und Österreiche und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. für Österreich).
Bearbeitungsgebühr des New Zealand Visa Application Centres in London: 24 £.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muss ein Besuchervisum beantragt werden. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz sind von der Visumgebühr für ein Besuchervisum befreit (jedoch nicht von der Visumpflicht).
Besuchervisum: 126 CHF (für Schweizer und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz).
Studenten- oder Arbeitsvisum: 206 CHF (für Schweizer und Bürger anderer Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate innerhalb einer 18-monatigen Frist. Transitvisum: 24 Std.
Antragstellung
Deutschland und Österreich
New Zealand Visa Application Centre in London (New Zealand Visa Application Centre, TT Visa Services Ltd, 2nd Floor, Mimet House, 5A Praed Street, London, W2 1NJ, Internet: www.ttsnzvisa.com) oder zwecks Weiterleitung an das New Zealand Visa Application Centre können die Anträge auch bei der Botschaft in Berlin abgegeben werden. Bis Februar 2013 wird ein Visa Application Center in Berlin eingerichtet.
Schweiz
Besucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Persönlich oder postalisch beim Generalkonsulat in Genf (s. Kontaktadressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück-/Weiterflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(g) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rickumschlag (DIN A5). Österreicher müssen als Postgebühr dem Antrag einen 5 €-Schein beilegen. Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis des bezahlten Rück-/Weiterflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel von 1.000 NZ$ oder 500 € pro Person pro Monat bzw. 400 NZ$ oder 200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch (in Form von Reiseschecks, Kreditbrief oder Kontoauszug).
(g) Ausreichend frankierter Einschreiben-Rickumschlag (DIN A5). Österreicher müssen als Postgebühr dem Antrag einen 5 €-Schein beilegen. Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben (diese muss wie der Reisepass noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein), eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, dass der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen) oder vom neuseeländischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).
Bearbeitungszeit
In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 4 Wochen, in Genf ca. 2 Wochen (für generell visumpflichtige Reisende wesentlich länger).
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1.000 NZ$/500 € pro Person pro Monat; 400NZ$/200 € pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
Dokumente bei der Einreise
(a) Rück-/Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(b) Ausreichende Geldmittel.
Einreise mit Haustieren
Es gelten sehr strenge Einfuhrbestimmungen für Haustiere, die bei Ankunft einer einmonatigen Quarantänepflicht unterliegen, wenn sie nicht aus einem tollwutfreien Land stammen. Vor der Abreise muss eine Genehmigung in Neuseeland beantragt werden. Genaue Informationen zu den Einfuhrbestimmungen erteilen das Land- und Forstwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture and Forestry, Internet: www.maf.govt.nz) und MAF Biosecurity New Zealand (Internet: www.biosecurity.govt.nz).
Kampfhunde dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.
Kampfhunde dürfen nicht nach Neuseeland verbracht werden.






