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Geld
Währung
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kongo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kongo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar oder Euro ist empfohlen.
Kreditkarten
Diners Club, MasterCard und Eurocard werden selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Manche Hotels in Brazzaville und Pointe-Noire akzeptieren Kreditkarten, Bargeldzahlung wird jedoch vorgezogen.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
ec-/Maestro-Karte/Sparcard
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Sollten in Euro oder US-Dollar ausgestellt sein, werden aber in der Praxis nur selten akzeptiert.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr der Landeswährung verboten. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig. Die Ausfuhr von Fremdwährungen darf den bei der Einreise deklarierten Betrag abzüglich der Umtauschbeträge nicht überschreiten.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 06.30-13.00 Uhr (Schalter schließen um 11.30 Uhr).
Wechselkurse
| 1.00 EUR = 655.95 XOF |
| 1.00 CHF = 533.75 XOF |
| 1.00 USD = 502.66 XOF |
| 1.00 CHF = 0.81 EUR |
| 1.00 USD = 0.76 EUR |
| Wechselkurse vom 6 März 2013 |




