Handgepäck › › ›
Hinweis
Allen Passagieren wird dringend geraten, sich vor der Abreise bei ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beschränkungen zu informieren. Die einzelnen Fluggesellschaften können weitere Beschränkungen beim Handgepäck haben und darüber Auskunft erteilen.
Im Handgepäck mitgeführt werden dürfen
- in der Regel ein Gepäckstück pro Person
(Gewichtsgrenze je nach Fluggesellschaft 5 bis 8 kg, max. Maße: 55 x 40 x 20 cm) - Mantel, Decke etc.
- Reiselektüre
- kleine Kamera oder Fernglas
- Babytragekorb und Babynahrung
- Gehhilfen, auf die Sie angewiesen sind
- versiegelte Produkte aus dem Duty-Free-Bereich
- Flüssigkeiten nur mit Einschränkung (s.u.)
Nicht mitgeführt werden dürfen
- Waffen jeglicher Art (inkl. Attrappen)
- Spitze, scharfe Gegenstände
- Stumpfe Instrumente
- brennbare Stoffe (inkl. Benzin gefüllte Feuerzeuge)
- chemische, toxische und explosive Stoffe
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüge, die in der EU starten
Zu Ihrer Sicherheit hat die Europäischen Union die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck eingeschränkt:
- Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben.
- Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen.
- Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden; die Notwendigkeit ist an den Kontrollstellen glaubhaft zu machen.
Zu Flüssigkeiten zählen
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Nicht betroffen sind Flüssigkeiten, die hinter den Kontrollstellen, etwa in den Duty-free Geschäften, erworben werden.
Die tranparenten Plastikbeutel erhalten Sie in Automaten in allen Terminals für € 0,50.
Zusätzliche Informationen finden Sie nachfolgend:
Fragen und Antworten zu den Einschränkungen bei Flüssigkeiten im Handgepäck
Flüge, die NICHT in der EU starten
Auf allen Flügen dürfen Flüssigkeiten in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:
- Alle Behältnisse bis max. 100 ml Fassungsvermögen
müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren
1-l-Beutel verpackt sein. - Ein Beutel pro Fluggast.
- Der Beutel muss vollständig geschlossen sein.
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Zu Flüssigkeiten zählen
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