Notfallmanagement › › ›
In der Luftfahrt ist die Sicherheit oberstes Gebot und hat in jeder Hinsicht höchste Priorität. Daher kommt den Flughafenfeuerwehren auf allen Flughäfen eine zentrale Rolle im jeweiligen Sicherheitskonzept zu. Wenn die Einsatzbereitschaft der Flughafenfeuerwehr nicht gegeben ist, dürfen Flugzeuge weder starten noch landen.
Die Flughafen- / Werkfeuerwehr ist sowohl für den Abwehrenden Brandschutz der flughafeneigenen Gebäude, Einrichtungen und Anlagen sowie für die technische Hilfeleistung bei Luftfahrzeugen (u.a. Flugzeugbergung) zuständig.
Ferner wird die Abwehr von Umweltgefahren mit einem umfangreichen Equipment, wie Chemikalienschutzanzügen, speziellen Auffangwannen, Gefahrgutpumpen usw., sichergestellt.
Die Größe des zu betreuenden Gebietes geht von Feld und Wald bis hin zu Terminals, Tankanlagen und Großflugzeughallen, vom Fahrrad über Kraftfahrzeuge bis zum Großraumflugzeug. Der Einsatz bei Flugunfällen außerhalb des Flughafengeländes (bis 5 nautische Meilen) ist ebenso selbstverständlich, wie die „Nachbarschaftshilfe“ im Rahmen des niedersächsischen Brandschutzgesetzes.





