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By: Nr. 65-10 vom 13. Dezember 2010
Wiederöffnung Südbahn für den Nachtflugverkehr
Ab 15.12.2010 um 23.00 Uhr wird der Hannover Airport auch die südliche Start- und Landebahn – sofern es winterbedingt keine Einschränkungen gibt - wieder die ganze Nacht für den Flugverkehr nutzen. Die zuständige Luftaufsichtsbehörde, das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ist informiert.
Seit 2007 war die Nutzung der Südbahn in der Zeit zwischen 23.00 Uhr bis 04.59 Uhr für die Airlines grundsätzlich nicht zugelassen, um eine mögliche Überschreitung der damaligen Nachtschutzzone infolge eines erhöhten Luftverkehrsaufkommens auf der Südbahn zu vermeiden.
Seitdem hat der Hannover Airport im Rahmen seines freiwilligen Schallschutzprogramms „Erweiterung 2007“ den betroffenen Anwohnern passive Schallschutzmaßnahmen angeboten und überwiegend auch verbaut.
Mit den vom Niedersächsischen Umweltministerium veröffentlichten Lärmschutzbereichen nach Fluglärmgesetz gibt es nunmehr eine gesetzliche Nachtschutzzone für den Hannover Airport, die unter Berücksichtigung eines erhöhten Luftverkehrsaufkommens berechnet wurde. Künftige Ansprüche auf Schallschutz richten sich somit nach diesen Vorgaben.
Der Flugverkehr auf der Südbahn wird auch weiterhin nur im Rahmen der aktuellen Nachtflugregelung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr stattfinden. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.59 Uhr dürfen Starts- und Landungen bestimmter Luftfahrzeuge, wie z.B. Boeing 747-400 oder Tupolev 154, grundsätzlich nur auf der Nordbahn erfolgen.
Mit Festsetzung der Lärmschutzbereiche zum 22.09.2010 sind für das Verfahren auf Erstattung von Aufwendungen für baulichen Schallschutz die unteren Bauaufsichtsbehörden, die Städte Langenhagen, Garbsen und die Region Hannover für die Gemeinde Isernhagen, zuständig.
Vorsorglich weist der Hannover Airport darauf hin, dass bis 31.10.2010 gestellte Anträge noch im Rahmen des Schallschutzprogramms „Erweiterung 2007“ durch den Flughafen abgewickelt werden.
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