Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
Anträge auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen gemäß Paragraph 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) konnten bisher bei den jeweilig zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden gestellt werden. Ab dem 1. August 2019 können diese Maßnahmen auch direkt über den Hannover Airport beantragt werden.
Wartung und Überprüfung von Schallschutzfenstern
Der vom Hannover Airport angebotene Service für eine kostenfreien fachmännischen Wartung von Schallschutzfenstern, die im Rahmen des freiwilligen Schallschutzprogramms in der Zeit von 1996 bis 1999 verbaut bzw. gefördert wurden, ist inzwischen ausgelaufen. Aktuell wird kein Service zur Fensterwartung angeboten.