Ausweisstelle

Herzlich willkommen bei der Ausweisstelle der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH!

Hier finden Sie alle Informationen rund um die verschiedenen Ausweise und Zutrittsberechtigungen des Flughafens.

Unsere Ausweisstelle steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Bitte beachten: geänderte Öffnungszeiten in der Ausweisstelle

Ab sofort ist die Ausweisstelle dienstags & donnerstags  bereits ab 12 Uhr geschlossen.

Tagesausweise sowie Passierscheine werden an diesen Tagen ab 12 Uhr in der Sicherheitszentrale ausgestellt.

VORAUSSETZUNGEN ZUM BETRETEN DES SICHERHEITSBEREICHES

Das Betreten der Flughafensicherheitsbereiche unterliegt den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Durchführungsverordnung der Europäischen Union DVO (EU) 2015/1998. Abhängig von Arbeitsort und Einsatzzeitraum gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. 

Der Zugang zum Sicherheitsbereich wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt.

  • Es besteht eine dienstliche oder behördliche Notwendigkeit.
  • Sie verfügen über einen Flughafenausweis mit entsprechenden Berechtigungen.

Ein Zugang zum Sicherheitsbereich ohne Flughafenausweis wird grundsätzlich nicht gewährt!

Persönlicher Flughafenausweis

Ein persönlicher Flughafenausweis ist erforderlich, wenn Sie regelmäßig Zutritt in den Sicherheitsbereich benötigen.

  • Dieser Ausweis ist nur für Sie gültig und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht gestattet.

Personen, für die ein Flughafenausweis beantragt wird, müssen:

  • den Flughafenausweis zur Ausübung einer genehmigten Tätigkeit für eine zugelassene Firma tatsächlich benötigen,
  • in einem Arbeitsverhältnis mit der antragstellenden Firma stehen, als freier Beschäftigter für die antragstellende Firma tätig sein oder einer selbstständigen gewerblich angemeldeten Tätigkeit nachgehen.

1. Beantragung:

Flughafenausweise sind bei der Ausweisstelle schriftlich zu beantragen.

Für die Beantragung sind die jeweils gültigen Vordrucke der FHG zu verwenden.

  • Antrag auf Erteilung eines Flughafensicherheitsausweises
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung

Die benötigten Dokumente / Anträge finden Sie hier. 

2. Ausgabe:

Nach Erhalt einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung und der Teilnahme an der Sicherheitsschulung kann gegen Vorlage der Bescheinigungen der Flughafenausweis abgeholt werden.

Personen, die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit das Vorfeld betreten oder befahren müssen, haben vorher die entsprechende Schulung zu absolvieren und nachzuweisen (siehe Kapitel Schulungen).

Die Zutrittsberechtigungen sind durch verschiedene Farben gekennzeichnet. Je nach Farbe ist der Zutritt zu den Sicherheitsbereichen stark, weniger oder nicht eingeschränkt. 

Betreten und Befahren sämtlicher Sicherheitsbereiche:
 

  • Start- und Landebahnen
  • Rollflächen / Vorfeld, Flugzeughallen
  • Fluggastgebäude Warteräume, Gepäckrückgaberäume, Verteilergänge und Fluggastbrücken

Der Ausweis schließt die orange, grüne, gelbe und weiße Berechtigung ein.

Voraussetzungen:

  • Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
  • Schulung zum Befahren des Rollfeldes
  • Schulung zum Befahren des Vorfeldes
  • Schulung zum Safety Management System

Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.

Betreten und Befahren folgender Sicherheitsbereiche:

  • Rollflächen / Vorfeld, Flugzeughallen
  • Fluggastgebäude Warteräume, Gepäckrückgaberäume, Verteilergänge und Fluggastbrücken

Der Ausweis schließt die grüne, gelbe und weiße Berechtigung ein.

Voraussetzungen:

  • Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
  • Schulung zum Betreten des Vorfeldes (Basisschulung Verkehrs- und Zulassungsregeln auf dem Vorfeld), oder
  • Schulung zum Befahren des Vorfeldes
  • Schulung zum Safety Management System

Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.

Betreten und Befahren folgender Sicherheitsbereiche:

  • Rollfläche / Vorfeld beim GAT 1 und GAT 2
  • Fahrbereich von Hauptvorfeldzufahrt bis GAT-Vorfeldbereich

Berechtigung außerhalb des grünen Bereiches nur bei nachweißlich dienstlicher Notwendigkeit (mit Kontrollen muss gerechnet werden).

Voraussetzungen:

  • Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
  • Schulung zum Betreten des Vorfeldes (Basisschulung Verkehrs- und Zulassungsregeln auf dem Vorfeld), oder
  • Schulung zum Befahren des Vorfeldes
  • Schulung zum Safety Management System

Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.

Betreten folgender Sicherheitsbereiche:

  • Fluggastgebäude, Warteräume, Gepäckrückgaberäume, Verteilergänge und Fluggastbrücken.

Betreten des Vorfeldes ist nicht gestattet!

Voraussetzungen:
Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998

Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.

Betreten aller von der FHG festgelegten nicht öffentlich zugänglichen Bereiche.

Keine Zutrittsberechtigung in die Sicherheitsbereiche!

Weitere Ausweisarten

Personen ohne persönlichen Flughafenausweis, die nur gelegentlich aus dienstlichen Gründen oder bei betrieblicher Notwendigkeit den Sicherheitsbereich des Flughafens betreten müssen, können auf Grundlage der Tagesausweisregelung einen begleiteten Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafens erhalten.

Voraussetzungen:

  • Jede Person mit einem persönlichen Flughafenausweis darf bis zu fünf Personen mit Tagesausweis in den Sicherheitsbereich, entsprechend seiner Ausweisberechtigung, begleiten.
  • Tagesausweise dürfen nur von Firmen, Behörden oder Stellen beantragt werden, die auch am Flughafen Hannover tätig sind.

Dauer der Ausgabe von Tagesausweisen:

Die Ausgabe von Tagesausweisen ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen auf maximal 12 Tage im Kalenderjahr beschränkt.

Folgende grundsätzliche Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen:

  • Ausgabe nicht mehr als an sieben Tagen im Monat
  • Ausgabe nicht mehr als an fünf zusammenhängenden Tagen.

Ausnahmen von dieser Regelung sind gesondert zu beantragen und detailliert zu begründen. Durch die Leitungsgruppe Unternehmenssicherheit der FHG erfolgt eine Prüfung der Plausibilität, sowie eine Abstimmung mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde für eine mögliche Ausnahme-genehmigung.

Bei Vorlage einer gültigen ZVÜ kann die Ausgabe eines Tagesausweises länger erfolgen.

Begleitung durch Sicherheitspersonal:

Ist ggf. eine Begleitung durch Sicherheitspersonal der FHG erforderlich, ist dieses mindestens 24 Std. vorher bei der Unternehmenssicherheit (Personaldisposition) anzumelden.

Ausgabe von Tagesausweisen:

Grundsätzlich ist das FHG-Formular „Antrag zur Erteilung eines Tagesausweises“ auszufüllen und mit der Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) vorab an die Ausweisstelle zu senden:

Tel.: 0511/977-1689
Fax: 0511/977-1854
E- Mail: ausweisstelle@hannover-airport.de

Außerhalb der Ausweisstellen- Öffnungszeit kann eine Ausgabe durch die Sicherheitszentrale erfolgen:

Tel.: 0511/977-1222
Fax: 0511/977-1204
E- Mail: sicherheitszentrale@hannover-airport.de

Besucher des Flughafens, die keine primäre Tätigkeit im Sicherheitsbereich ausüben, erhalten einen Besucherausweis. Benannte Beschäftigte der FHG sind berechtigt, diese Besucher mit einem Besucherausweis in den Sicherheitsbereich mitzunehmen.

Fahrzeugausweise

Für Fahrzeuge werden zur Berechtigung zum Befahren des Sicherheitsbereiches bzw. des Vorfeldes Fahrzeugausweise ausgegeben. Der Fahrzeugausweis ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe innen links anzubringen.

Voraussetzungen:

  • Besitz eines gültigen Führerscheins
  • Schulung zum Befahren des Vorfeldes

Beantragung:

Die Fahrzeugausweise werden über ein Antragsformular bei der Ausweisstelle beantragt.

  • Die dienstliche Notwendigkeit ist auf dem Antrag durch die auftragvergebende Abteilung, Firma oder Stelle anzugeben.
  • Bei Neuanträgen erteilt die Verkehrsleitung der FHG nach Prüfung eine Genehmigung (gem. LuftVZO §§ 45 u. 47 und FBO, Teil II, Kap. 3.3.1).
  • Die Gültigkeit von Fahrzeugausweisen ist grundsätzlich maximal auf ein Jahr befristet. Das Ablaufdatum ist elektronisch hinterlegt (Stichtag 15.01. des Folgejahres).

Fahrzeug- Vignetten:

Fahrzeugausweise sind nur in Verbindung mit einer Fahrzeug- Vignette gültig.

  • Die Vignette ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe unten rechts anzubringen.
  • Auf der Vignette ist die 7-stellige Fahrzeugnummer des dazu gehörenden Fahrzeugausweises vermerkt.
  • Der Fahrzeugausweis selbst muss nicht sichtbar im Fahrzeug ausliegen.
  • Weiterhin benötigt jedes Fahrrad, welches das Vorfeld befährt eine Fahrradvignette

Fahrzeug- Passierscheine:

Fahrzeuge, die nur zeitlich begrenzt eine Zufahrt zum Sicherheitsbereich benötigen (max. drei Tage), erhalten als Berechtigung einen Fahrzeug-Passierschein.

  • Der Fahrzeug-Passierschein muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Kfz ausgelegt werden.

Fahrzeuge mit einem Passierschein dürfen nicht selbstständig das Vorfeld befahren und müssen durch ein Leitfahrzeug (z.B. Follow Me) geführt werden

Schulungen

Folgend finden Sie alle Schulungen und aktuelle Termine des Trainingscenters der Aviation Ground Services GmbH.

Alle Schulungen sind anhand des Anmeldeformulars über die Aviation Ground Services GmbH zu buchen.

Folgende Schulungen werden angeboten: 
(Für die Terminübersicht bitte anklicken)

Weitere Schulungen (Termine nach Absprache):

  • Fahrzeugeinweisungen
  • Gabelstaplerfahrer Lehrgänge
  • Highlifterschulungen
  • IATA Gefahrgutlehrgänge der Pers.Kat. 7,8,9,10 und 12
  • Pushbackfahrerschulung
  • Schulung zum Safety Management System 
  • Starten von Triebwerken
  • Verzurrschulungen
  • Walkout Schulungen

Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Kontakt:
AGS Trainings Center
Tel.: +49 (0)511 977      - 4247
Fax.: +49 (0)511 977     - 4477
E-Mail: AGSTraining-Center@hannover-airport.de

Schlüssel- und Schließberechtigungen

Bei der Beantragung von Schlüsseln, Schließzylindern sowie Schließberechtigungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Schließverwaltung. Dies betrifft ebenso Störungen oder Schlüsselverluste.

Fragen und Antworten zum Flughafenausweis

Um einen Flughafenausweis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antrag Flughafenausweis
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
  • Kopie des europäischen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Reisepasses (inkl. aktueller Meldebescheinigung, nicht älter als 4 Wochen)
  • Bei ausländischen Staatsbürgern übersetztes Führungszeugnis aus dem Herkunftsland sowie Erklärung der Straffreiheit im Ausland

Die Anträge der Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen:

  • Vollständig und leserlich ausgefüllt sein
  • Vom Antragsteller, als auch dem Arbeitgeber unterzeichnet und abgestempelt sein
  • In der Ausweisstelle eingereicht werden

Dauer der Erstbeantragung – Antrag der Zuverlässigkeitsüberprüfung – die Prüfung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde und dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich für die Verlängerung Ihres Flughafenausweises verantwortlich sind. Was ist zu beachten:

  • Bei Ablauf des Ausweises muss mindestens 3 Monate vorab ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
  • Die Zuverlässigkeitsüberprüfung muss erneut beantragen werden
  • Luftsicherheitsschulung muss erneut absolviert werden.

Dauer eines Widerholungsantrages - bei bereits bestehender gültiger Zuverlässigkeitsbescheide verkürzen sich die Bearbeitungszeiten.

Das Datum des Ablaufs der Ausweisgültigkeit finden Sie auf dem Flughafenausweis (GÜLTIG BIS).

Der dauerhafte Zutritt zu den Sicherheitsbereichen erfordert eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz. Die Behörde überprüft den Antragsteller und bestätigt ggf. seine Zuverlässigkeit. Zweifel können sich beispielsweise durch Verurteilungen in der Vergangenheit oder laufende Strafverfahren ergeben, wie zum Beispiel:

  • Tagessätze
  • Nachfrage Ausweisstelle

Eine bestätigte Zuverlässigkeitsüberprüfung ist auf fünf Jahre befristet. Die Flughafen Hannover – Langenhagen GmbH hat keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung über die Zuverlässigkeit der überprüften Personen durch die Luftsicherheitsbehörde.

Eine bereits bestehende Zuverlässigkeitsüberprüfung eines anderen Bundeslandes kann bei der Antragstellung eingereicht und anerkannt werden. Die Anerkennung erfordert die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Ohne bestätigte Zuverlässigkeitsüberprüfung kann kein Flughafenausweis ausgestellt werden. Wenn die Zuverlässigkeit durch die zuständige Luftfahrtbehörde verneint wurde, kann frühestens ein Jahr nach Bekanntgabe des letzten Überprüfungsergebnisses ein neuer Antrag gestellt werden. Die Gründe für den negativen Bescheid werden ausschließlich dem Antragsteller mitgeteilt. Kann der Antragsteller nachweisen, dass die Gründe für die Verneinung zwischenzeitlich entfallen sind, kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine neue Prüfung beantragt werden.

Jeder Inhaber eines Flughafenausweises ist verpflichtet, bei Firmenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Namensänderung den Ausweis umgehend in der Ausweisstelle zurückzugeben bzw. ändern zu lassen. Personenbezogene Daten wie z.B. die Änderung der Wohnanschrift ist umgehend durch den Ausweisinhaber direkt der zuständigen Luftfahrtbehörde zu melden. Der Ausweis bleibt Eigentum der Flughafen Hannover – Langenhagen GmbH. Bitte beachten Sie, dass die verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe von Flughafenausweisen nach dem Luftsicherheitsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.

Der Ausweisverlust ist unverzüglich der Ausweisstelle bzw. außerhalb der Geschäftszeiten, der Sicherheitszentrale der Unternehmenssicherheit unter der 0511/ 977-1222 zu melden.

Kontakt

Icon Kontakt
Ausweisstelle und Schließverwaltung

Telefon:

+49 (0)511 977 - 1279

- 1298

- 1689

- 1252

- 1504 (Schließverwaltung)

 

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 06:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr

Fr. 06:30-12:00 Uhr

 

Anfahrt

Einen Lageplan finden Sie hier