Telefon:
+49 (0)511 977 - 1279
- 1298
- 1689
- 1252
- 1504 (Schließverwaltung)
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 06:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Fr. 06:30-12:00 Uhr
Herzlich willkommen bei der Ausweisstelle der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH!
Hier finden Sie alle Informationen rund um die verschiedenen Ausweise und Zutrittsberechtigungen des Flughafens.
Unsere Ausweisstelle steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Ab sofort ist die Ausweisstelle dienstags & donnerstags bereits ab 12 Uhr geschlossen.
Tagesausweise sowie Passierscheine werden an diesen Tagen ab 12 Uhr in der Sicherheitszentrale ausgestellt.
Das Betreten der Flughafensicherheitsbereiche unterliegt den Bestimmungen des Luftsicherheitsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie der Durchführungsverordnung der Europäischen Union DVO (EU) 2015/1998. Abhängig von Arbeitsort und Einsatzzeitraum gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen.
Der Zugang zum Sicherheitsbereich wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt.
Ein Zugang zum Sicherheitsbereich ohne Flughafenausweis wird grundsätzlich nicht gewährt!
Ein persönlicher Flughafenausweis ist erforderlich, wenn Sie regelmäßig Zutritt in den Sicherheitsbereich benötigen.
Personen, für die ein Flughafenausweis beantragt wird, müssen:
1. Beantragung:
Flughafenausweise sind bei der Ausweisstelle schriftlich zu beantragen.
Für die Beantragung sind die jeweils gültigen Vordrucke der FHG zu verwenden.
Die benötigten Dokumente / Anträge finden Sie hier.
2. Ausgabe:
Nach Erhalt einer positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung und der Teilnahme an der Sicherheitsschulung kann gegen Vorlage der Bescheinigungen der Flughafenausweis abgeholt werden.
Personen, die zur Ausübung Ihrer Tätigkeit das Vorfeld betreten oder befahren müssen, haben vorher die entsprechende Schulung zu absolvieren und nachzuweisen (siehe Kapitel Schulungen).
Die Zutrittsberechtigungen sind durch verschiedene Farben gekennzeichnet. Je nach Farbe ist der Zutritt zu den Sicherheitsbereichen stark, weniger oder nicht eingeschränkt.
Betreten und Befahren sämtlicher Sicherheitsbereiche:
Der Ausweis schließt die orange, grüne, gelbe und weiße Berechtigung ein.
Voraussetzungen:
Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.
Betreten und Befahren folgender Sicherheitsbereiche:
Der Ausweis schließt die grüne, gelbe und weiße Berechtigung ein.
Voraussetzungen:
Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.
Betreten und Befahren folgender Sicherheitsbereiche:
Berechtigung außerhalb des grünen Bereiches nur bei nachweißlich dienstlicher Notwendigkeit (mit Kontrollen muss gerechnet werden).
Voraussetzungen:
Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.
Betreten folgender Sicherheitsbereiche:
Betreten des Vorfeldes ist nicht gestattet!
Voraussetzungen:
Sicherheitsschulung gemäß Nr. 11.2.6 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998
Melden Sie sich hier bei der AGS für die Schulung an.
Betreten aller von der FHG festgelegten nicht öffentlich zugänglichen Bereiche.
Keine Zutrittsberechtigung in die Sicherheitsbereiche!
Personen ohne persönlichen Flughafenausweis, die nur gelegentlich aus dienstlichen Gründen oder bei betrieblicher Notwendigkeit den Sicherheitsbereich des Flughafens betreten müssen, können auf Grundlage der Tagesausweisregelung einen begleiteten Zutritt zum Sicherheitsbereich des Flughafens erhalten.
Voraussetzungen:
Dauer der Ausgabe von Tagesausweisen:
Die Ausgabe von Tagesausweisen ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen auf maximal 12 Tage im Kalenderjahr beschränkt.
Folgende grundsätzliche Vorgaben sind hierbei zu berücksichtigen:
Ausnahmen von dieser Regelung sind gesondert zu beantragen und detailliert zu begründen. Durch die Leitungsgruppe Unternehmenssicherheit der FHG erfolgt eine Prüfung der Plausibilität, sowie eine Abstimmung mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde für eine mögliche Ausnahme-genehmigung.
Bei Vorlage einer gültigen ZVÜ kann die Ausgabe eines Tagesausweises länger erfolgen.
Begleitung durch Sicherheitspersonal:
Ist ggf. eine Begleitung durch Sicherheitspersonal der FHG erforderlich, ist dieses mindestens 24 Std. vorher bei der Unternehmenssicherheit (Personaldisposition) anzumelden.
Ausgabe von Tagesausweisen:
Grundsätzlich ist das FHG-Formular „Antrag zur Erteilung eines Tagesausweises“ auszufüllen und mit der Kopie eines gültigen Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass) vorab an die Ausweisstelle zu senden:
Tel.: 0511/977-1689
Fax: 0511/977-1854
E- Mail: ausweisstelle@hannover-airport.de
Außerhalb der Ausweisstellen- Öffnungszeit kann eine Ausgabe durch die Sicherheitszentrale erfolgen:
Tel.: 0511/977-1222
Fax: 0511/977-1204
E- Mail: sicherheitszentrale@hannover-airport.de
Besucher des Flughafens, die keine primäre Tätigkeit im Sicherheitsbereich ausüben, erhalten einen Besucherausweis. Benannte Beschäftigte der FHG sind berechtigt, diese Besucher mit einem Besucherausweis in den Sicherheitsbereich mitzunehmen.
Für Fahrzeuge werden zur Berechtigung zum Befahren des Sicherheitsbereiches bzw. des Vorfeldes Fahrzeugausweise ausgegeben. Der Fahrzeugausweis ist gut sichtbar an der Windschutzscheibe innen links anzubringen.
Voraussetzungen:
Beantragung:
Die Fahrzeugausweise werden über ein Antragsformular bei der Ausweisstelle beantragt.
Fahrzeug- Vignetten:
Fahrzeugausweise sind nur in Verbindung mit einer Fahrzeug- Vignette gültig.
Fahrzeug- Passierscheine:
Fahrzeuge, die nur zeitlich begrenzt eine Zufahrt zum Sicherheitsbereich benötigen (max. drei Tage), erhalten als Berechtigung einen Fahrzeug-Passierschein.
Fahrzeuge mit einem Passierschein dürfen nicht selbstständig das Vorfeld befahren und müssen durch ein Leitfahrzeug (z.B. Follow Me) geführt werden
Folgend finden Sie alle Schulungen und aktuelle Termine des Trainingscenters der Aviation Ground Services GmbH.
Alle Schulungen sind anhand des Anmeldeformulars über die Aviation Ground Services GmbH zu buchen.
Folgende Schulungen werden angeboten:
(Für die Terminübersicht bitte anklicken)
Weitere Schulungen (Termine nach Absprache):
Hier finden Sie das Anmeldeformular.
Kontakt:
AGS Trainings Center
Tel.: +49 (0)511 977 - 4247
Fax.: +49 (0)511 977 - 4477
E-Mail: AGSTraining-Center@hannover-airport.de
Die aktuellen Entgeltordnungen finden Sie hier.
Bei der Beantragung von Schlüsseln, Schließzylindern sowie Schließberechtigungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Schließverwaltung. Dies betrifft ebenso Störungen oder Schlüsselverluste.
Um einen Flughafenausweis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Die Anträge der Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen:
Dauer der Erstbeantragung – Antrag der Zuverlässigkeitsüberprüfung – die Prüfung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde und dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.
Bitte beachten Sie, dass Sie persönlich für die Verlängerung Ihres Flughafenausweises verantwortlich sind. Was ist zu beachten:
Dauer eines Widerholungsantrages - bei bereits bestehender gültiger Zuverlässigkeitsbescheide verkürzen sich die Bearbeitungszeiten.
Das Datum des Ablaufs der Ausweisgültigkeit finden Sie auf dem Flughafenausweis (GÜLTIG BIS).
Der dauerhafte Zutritt zu den Sicherheitsbereichen erfordert eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz. Die Behörde überprüft den Antragsteller und bestätigt ggf. seine Zuverlässigkeit. Zweifel können sich beispielsweise durch Verurteilungen in der Vergangenheit oder laufende Strafverfahren ergeben, wie zum Beispiel:
Eine bestätigte Zuverlässigkeitsüberprüfung ist auf fünf Jahre befristet. Die Flughafen Hannover – Langenhagen GmbH hat keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung über die Zuverlässigkeit der überprüften Personen durch die Luftsicherheitsbehörde.
Eine bereits bestehende Zuverlässigkeitsüberprüfung eines anderen Bundeslandes kann bei der Antragstellung eingereicht und anerkannt werden. Die Anerkennung erfordert die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Ohne bestätigte Zuverlässigkeitsüberprüfung kann kein Flughafenausweis ausgestellt werden. Wenn die Zuverlässigkeit durch die zuständige Luftfahrtbehörde verneint wurde, kann frühestens ein Jahr nach Bekanntgabe des letzten Überprüfungsergebnisses ein neuer Antrag gestellt werden. Die Gründe für den negativen Bescheid werden ausschließlich dem Antragsteller mitgeteilt. Kann der Antragsteller nachweisen, dass die Gründe für die Verneinung zwischenzeitlich entfallen sind, kann bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine neue Prüfung beantragt werden.
Jeder Inhaber eines Flughafenausweises ist verpflichtet, bei Firmenwechsel, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Namensänderung den Ausweis umgehend in der Ausweisstelle zurückzugeben bzw. ändern zu lassen. Personenbezogene Daten wie z.B. die Änderung der Wohnanschrift ist umgehend durch den Ausweisinhaber direkt der zuständigen Luftfahrtbehörde zu melden. Der Ausweis bleibt Eigentum der Flughafen Hannover – Langenhagen GmbH. Bitte beachten Sie, dass die verspätete oder nicht erfolgte Rückgabe von Flughafenausweisen nach dem Luftsicherheitsgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden kann.
Der Ausweisverlust ist unverzüglich der Ausweisstelle bzw. außerhalb der Geschäftszeiten, der Sicherheitszentrale der Unternehmenssicherheit unter der 0511/ 977-1222 zu melden.
Telefon:
+49 (0)511 977 - 1279
- 1298
- 1689
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- 1504 (Schließverwaltung)
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Mo. - Do. 06:30-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
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