Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele in den sozialen Medien
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele in den sozialen Medien
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf den Social-Media-Kanälen und den eigenen Plattformen der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (Hannover Airport).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Petzelstraße 84, 30855 Langenhagen, nachfolgend FHG genannt. Das Gewinnspiel findet in Zusammenarbeit mit Swiss International Air Lines statt, nachfolgend Kooperationspartner genannt. Die FHG vertritt den Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspieles und verspricht den von ihm gestifteten Preis allein in deren Namen. Die FHG wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram, es wird weder von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FHG, Mitarbeiter und des am Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartners und deren verbundener Unternehmen sowie jeweils Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ein Foto des A350 der SWISS am Hannover Airport per Mail an gewinnspiel@hannover-airport.de senden.
(3) Die Teilnahme ist vom 27.10.2025 um 19:00 Uhr bis 18.11.2025 um 23:59 Uhr MEZ möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die FHG einen 500,00 € Fluggutschein für einen direkten mit SWISS durchgeführten Flug ab Hannover. Die Flüge unterliegen der Sitzplatzverfügbarkeit. Die Gültigkeit des Gutscheins ist ab Ausstellungsdatum auf 12 Monate beschränkt. Der Gutschein gilt ausschließlich für Flüge ab Deutschland, die von SWISS durchgeführt werden, mit einer LX-Flugnummer (LX1 – 2999). Codeshare-Flüge (LX3000 – 9999) sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Serviceleistungen sind nicht im Gutschein inbegriffen. Eine nachträgliche Änderung der Flüge ist nach der Buchung nicht möglich.
- Die Gewinner werden innerhalb von 5 Werktagen nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, den Gewinn anzunehmen.
(3) Geht von dem Gewinner bis zur in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist keine E-Mail bei der FHG ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die FHG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche die Buchung und Durchführung eines Hin- und Rückfluges mit SWISS nicht erlauben, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass sein Name zu Werbezwecken verwendet werden darf.
5. Haftung
(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Weiterhin garantiert er, der Rechteinhaber der Bilder zu sein.
(2) Der Teilnehmer stellt die FHG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die FHG von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Instagram und Facebook von jeder Haftung frei.
(4) Die FHG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die FHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen verursachen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die FHG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Abbruch Gewinnspiel
Die FHG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die FHG oder Dritte zu.
8. Datenschutz
Die FHG ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern sie diese selbst verarbeitet. Die FHG wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Die FHG wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten des Gewinners werden der Swiss International Air Lines zu Zwecken der Gutscheinversendung weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der FHG entsprechend, die unter www.hannover-airport.de/unternehmen-airport/sonderseiten/datenschutz/ abrufbar ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen für DaHAJM-Mailing-Gewinnspiele
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion im Hannover Airport Newsletter der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (Hannover Airport).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Petzelstraße 84, 30855 Langenhagen, nachfolgend FHG genannt, in Kooperation mit Eurowings.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FHG und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie eine E-Mail mit ihrem Namen, E-Mail-Adresse, dem Betreff “Eurowings-Gewinnspiel” und der Lösung der Gewinnspielfrage: “In welcher Stadt steht das höchste Gebäude der Welt?” an das Gewinnspielpostfach nachbarschaft@hannover-airport.de schreiben.
(3) Die Teilnahme ist bis zum 26. Oktober 2025 um 23:59 Uhr MEZ möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die FHG 3 x 200 Euro-Fluggutscheine von Eurowings.
(2) Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspieles spätestens am 4. November 2025 bis spätestens 17:00 Uhr unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über die E-Mail-Adresse, mit welcher sie am Gewinnspiel teilgenommen haben, benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine in der Gewinnbenachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen zur postalischen Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von dem Gewinner bis zur in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist keine E-Mail bei der FHG ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die FHG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche eine Übersendung des Gutscheins durch die FHG nicht erlauben, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
(7) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche die Durchführung oder den Besuch der Aktion nicht erlauben und welche die FHG nicht zu vertreten hat, erlischt der Gewinnanspruch.
4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass sein Name zu Werbezwecken verwendet werden darf.
5. Haftung
(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Weiterhin garantiert er, der Rechteinhaber der Bilder zu sein.
(2) Der Teilnehmer stellt die FHG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die FHG von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Die FHG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die FHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen verursachen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die FHG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Abbruch Gewinnspiel
Die FHG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die FHG oder Dritte zu.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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