Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "SWISS"
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele in den sozialen Medien
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf den Social-Media-Kanälen und den eigenen Plattformen der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (Hannover Airport).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Petzelstraße 84, 30855 Langenhagen, nachfolgend FHG genannt. Das Gewinnspiel findet in Zusammenarbeit mit Swiss International Air Lines statt, nachfolgend Kooperationspartner genannt. Die FHG vertritt den Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspieles und verspricht den von ihm gestifteten Preis allein in deren Namen. Die FHG wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram, es wird weder von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FHG, Mitarbeiter und des am Gewinnspiel beteiligten Kooperationspartners und deren verbundener Unternehmen sowie jeweils Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ein Foto des A350 der SWISS am Hannover Airport per Mail an gewinnspiel@hannover-airport.de senden.
(3) Die Teilnahme ist vom 27.10.2025 um 19:00 Uhr bis 18.11.2025 um 23:59 Uhr MEZ möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die FHG einen 500,00 € Fluggutschein für einen direkten mit SWISS durchgeführten Flug ab Hannover. Die Flüge unterliegen der Sitzplatzverfügbarkeit. Die Gültigkeit des Gutscheins ist ab Ausstellungsdatum auf 12 Monate beschränkt. Der Gutschein gilt ausschließlich für Flüge ab Deutschland, die von SWISS durchgeführt werden, mit einer LX-Flugnummer (LX1 – 2999). Codeshare-Flüge (LX3000 – 9999) sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Serviceleistungen sind nicht im Gutschein inbegriffen. Eine nachträgliche Änderung der Flüge ist nach der Buchung nicht möglich.
- Die Gewinner werden innerhalb von 5 Werktagen nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden per E-Mail kontaktiert und aufgefordert, den Gewinn anzunehmen.
(3) Geht von dem Gewinner bis zur in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist keine E-Mail bei der FHG ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die FHG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche die Buchung und Durchführung eines Hin- und Rückfluges mit SWISS nicht erlauben, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass sein Name zu Werbezwecken verwendet werden darf.
5. Haftung
(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Weiterhin garantiert er, der Rechteinhaber der Bilder zu sein.
(2) Der Teilnehmer stellt die FHG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die FHG von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Instagram und Facebook von jeder Haftung frei.
(4) Die FHG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die FHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen verursachen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die FHG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Abbruch Gewinnspiel
Die FHG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die FHG oder Dritte zu.
8. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen für Gewinnspiele.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der FHG entsprechend, die unter https://www.hannover-airport.de/unternehmen-airport/sonderseiten/datenschutz/ abrufbar ist.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Sharm El-Sheikh mit Corendon Airlines"
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion im Hannover Airport Newsletter der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (Hannover Airport).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Petzelstraße 84, 30855 Langenhagen, nachfolgend FHG genannt, in Kooperation mit Corendon Airlines.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FHG und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den vollständingen Namen und die E-Mailadresse in das Formular eintragen, den Datenschutz bestätigen und auf das “Abschicken”-Feld klicken.
(3) Die Teilnahme ist bis zum 16. November 2025 um 23:59 Uhr MEZ möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die FHG 1 x Gutschein für einen Hin- und Rückflug von Hannover nach Sharm El-Sheikh mit Corendon Airlines.
(2) Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspieles spätestens am 18 November 2025 bis spätestens 17:00 Uhr unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über die E-Mail-Adresse, mit welcher sie am Gewinnspiel teilgenommen haben, benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine in der Gewinnbenachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen zur postalischen Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von dem Gewinner bis zur in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist keine E-Mail bei der FHG ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die FHG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche eine Übersendung des Gutscheins durch die FHG nicht erlauben, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
(7) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche die Durchführung oder den Besuch der Aktion nicht erlauben und welche die FHG nicht zu vertreten hat, erlischt der Gewinnanspruch.
4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass sein Name zu Werbezwecken verwendet werden darf.
5. Haftung
(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Weiterhin garantiert er, der Rechteinhaber der Bilder zu sein.
(2) Der Teilnehmer stellt die FHG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die FHG von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Die FHG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die FHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen verursachen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die FHG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Abbruch Gewinnspiel
Die FHG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die FHG oder Dritte zu.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen für Gewinnspiele.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der FHG entsprechend, die unter https://www.hannover-airport.de/unternehmen-airport/sonderseiten/datenschutz/ abrufbar ist.
Teilnahmebedingungen für das DaHAJM-Mailing-Gewinnspiel "Eurowings"
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion im Hannover Airport Newsletter der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (Hannover Airport).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH, Petzelstraße 84, 30855 Langenhagen, nachfolgend FHG genannt, in Kooperation mit Eurowings.
(3) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der FHG und verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Die Teilnahme über Gewinnspielportale bzw. Gewinnzentralen und/oder Gewinnforen oder automatisierte Gewinnspiel-Onlinedienste ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Teilnahmeberechtigte Personen können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie eine E-Mail mit ihrem Namen, E-Mail-Adresse, dem Betreff “Eurowings-Gewinnspiel” und der Lösung der Gewinnspielfrage: “In welcher Stadt steht das höchste Gebäude der Welt?” an das Gewinnspielpostfach nachbarschaft@hannover-airport.de schreiben.
(3) Die Teilnahme ist bis zum 26. Oktober 2025 um 23:59 Uhr MEZ möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlost die FHG 3 x 200 Euro-Fluggutscheine von Eurowings.
(2) Die Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspieles spätestens am 4. November 2025 bis spätestens 17:00 Uhr unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Die Gewinner werden über die E-Mail-Adresse, mit welcher sie am Gewinnspiel teilgenommen haben, benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine in der Gewinnbenachrichtigung angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen zur postalischen Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von dem Gewinner bis zur in der Gewinnbenachrichtigung angegebenen Frist keine E-Mail bei der FHG ein, erlischt der Gewinnanspruch. Die FHG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche eine Übersendung des Gutscheins durch die FHG nicht erlauben, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
(7) Sofern unvorhergesehene Umstände eintreten, welche die Durchführung oder den Besuch der Aktion nicht erlauben und welche die FHG nicht zu vertreten hat, erlischt der Gewinnanspruch.
4. Nutzungsrechtseinräumung
Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass sein Name zu Werbezwecken verwendet werden darf.
5. Haftung
(1) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Weiterhin garantiert er, der Rechteinhaber der Bilder zu sein.
(2) Der Teilnehmer stellt die FHG von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die FHG von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Die FHG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die FHG bzw. deren Erfüllungsgehilfen verursachen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die FHG, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Abbruch Gewinnspiel
Die FHG behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die FHG oder Dritte zu.
8. Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen für Gewinnspiele.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der FHG entsprechend, die unter https://www.hannover-airport.de/unternehmen-airport/sonderseiten/datenschutz/ abrufbar ist.
Datenschutzbestimmungen für Gewinnspiele
Gewinnspiele
Sofern wir über unsere Internetseiten und/oder Social-Media-Auftritte oder per Post die Teilnahme an Gewinnspielen anbieten, werden im Rahmen der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet. Die konkret verarbeiteten personenbezogenen Daten ergeben sich dabei aus den Teilnahmebedingungen des entsprechenden Gewinnspiels.
Wir verarbeiten diese erforderlichen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels sowie um den und/oder die Gewinner zu ermitteln und zu benachrichtigen. Gegebenenfalls werden erhobene Daten für die Dauer des Gewinnspiels in beteiligten Systemen vorgehalten, damit wir eine unberechtigte und/oder Mehrfachteilnahme ausschließen können. Im Falle eines Gewinnes werden erhobene personenbezogene Daten i. d. R. dazu genutzt, um zusätzliche Informationen zum Zwecke der Zustellung des Gewinnes zu erfragen (zumeist Name und Adresse). Die Daten benötigen wir, um im Falle eines Gewinns diesen zusenden zu können. Erfassen wir die genannten Daten nicht, ist eine Teilnahme am Gewinnspiel bzw. eine Kontaktaufnahme bzgl. einer Gewinnmitteilung nicht möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel erforderlich sind, ist in Bezug auf die Teilnehmer die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO). Sollten zusätzliche, freiwillige Daten der Teilnehmer abgefragt werden, ist Rechtsgrundlage die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), die jederzeit durch eine Nachricht an gewinnspiel@hannover-airport.de widerrufen werden kann.
Im Falle eines Gewinnes behalten wir uns vor, Gewinner um Erlaubnis der Veröffentlichung ihres Namens auf unseren Internetseiten und/oder Social-Media-Auftritten zu bitten. Rechtsgrundlage ist in diesem Fall die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), die jederzeit durch eine Nachricht an gewinnspiel@hannover-airport.de> widerrufen werden kann.
Zudem werten wir die Ergebnisse von Gewinnspielen aus, um die Effizienz und Relevanz der Kampagne zu messen. Wir stellen den Erfolg des Gewinnspiels fest, um unsere Marketingaktivitäten fortlaufend zu verbessern und neue Maßnahmen zu planen. Rechtsgrundlage für die beschriebene Datenverarbeitung ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) an der Messung des Erfolgs unseres Gewinnspiels. Hinsichtlich der Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Widerspruchsrecht zu. Wenden Sie sich hierfür bitte an gewinnspiel@hannover-airport.de
Wir setzen i. d. R. im Zusammenhang mit Gewinnspielen weitere Dienstleister für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein, z. B. für die Versendung von E-Mail-Benachrichtigungen oder zur Datenspeicherung. Sämtliche Auftragsverarbeiter, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind, wurden sorgfältig ausgewählt, unterstützen streng weisungsgebunden und erhalten nur in dem Umfang und für den erforderlichen Zeitraum Zugang zu personenbezogenen Daten. Im Falle eines Gewinnversands übermitteln wir erforderliche personenbezogene Daten von Gewinnern zudem an Dienstleister, die bei der Versandabwicklung unterstützen (z. B. DHL, DPD). Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist für die Durchführung des Gewinnspiels) und es liegt eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vor.
Es ist zu beachten, dass – sofern Gewinnspiele auf Social-Media-Auftritten stattfinden – etwaige (zur Teilnahme erforderliche) Beiträge nach Beendigung des Gewinnspiels nicht von uns gelöscht werden. Es besteht aber jederzeit die Möglichkeit, diese selbst auf der jeweiligen Plattform zu löschen.