Europäisches Entry / Exit System (EES)

Seit Mitte Oktober 2025 wird in Deutschland schrittweise das neue EU-Einreiseverfahrens (EES) eingeführt. Das vereinfacht den Einreiseprozess. Passagiere bemerken die Veränderung hauptsächlich durch eine deutlich schnellere Einreisekontrolle. 

Am Hannover Airport startet EES am 1. Dezember 2025.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum EES am Hannover Airport.

Informationsvideo EES

Da Sie Cookies, die für die Benutzung von YouTube nötig sind, nicht erlauben, können wir Ihnen das Element leider nicht direkt auf dieser Seite anzeigen.

Funktionale Cookies akzeptieren und dieses Element anzeigen

Alternativ können Sie diesen Inhalt auch direkt bei YouTube öffnen:
Entry Exit System (EES) - Travel to Europe in a new way

Wen betrifft EES?

  • Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern mit einem Kurzaufenthalt in der Europäischen Union (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) müssen das neue Ein- und Ausreiseverfahren durchlaufen.
  • Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein).
  • Für EU-Bürger und Menschen mit einem deutschen Aufenthaltstitel ändert sich nichts

Was ändert sich mit EES?

  • Statt Stempel im Pass werden Ein- und Ausreisen künftig digital erfasst. Gespeichert werden unter anderem Personendaten, ein Gesichtsbild und Fingerabdrücke.

EES am Hannover Airport

Die Self-Service-Systeme befinden sich in der Abflugebene und Ankunftsebene des Terminal C in unmittelbarer Nähe der Grenzkontrollschalter. Die Self-Service-Systeme sind ausgeschildert. 

 

FAQ EES

Was ist das Entry /Exit System?

Das Einreise-/Ausreisesystem (EES) ist ein neues EU-weites System, das automatisch erfasst, wann Nicht-EU-Bürger in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Es ersetzt das manuelle Abstempeln von Pässen und hilft bei der Überwachung der zulässigen Dauer von Kurzaufenthalten, um die Einhaltung der Ein- und Ausreisebestimmungen zu gewährleisten.

Für wen gilt EES?

EES gilt für Nicht-EU-Bürger, die für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den Schengen-Raum einreisen, sofern sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind.

Was ist das Self-Service System?

Selbstbedienungssysteme sind automatisierte Kioske, die sich vor der Grenzkontrolle befinden. Sie ermöglichen es Reisenden, ihre Pässe zu scannen, die erforderlichen Reiseinformationen anzugeben und biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild zu registrieren.

Wer unterliegt nicht der EES-Registrierung?

Das EES gilt nicht für EU-Bürger oder Bürger der assoziierten Schengen-Länder (Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein). Sie gilt auch nicht für ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern, die Inhaber einer Aufenthaltskarte sind, oder für Reisende mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einem nationalen Visum für den längerfristigen Aufenthalt, die von einem Schengen-Land ausgestellt wurden.

Welche Art von Reisepass benötige ich, um mich registrieren zu können?

Um sich am Self-Service System registrieren zu können, benötigen Sie einen biometrischen Reisepass, der einen Chip enthält, in dem Ihre persönlichen und biometrischen Daten gespeichert sind. Dies ist erforderlich, um automatisierte Systeme bei der Grenzkontrolle einsetzen zu können.

Welche Informationen werden für das EES benötigt?

Das EES erfasst die folgenden Informationen: – personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit; – Passnummer, Ausstellungsland und Art des Reisedokuments; – biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und vier Fingerabdrücke (ohne Daumen);  – Reisedaten wie Ein- und Ausreisedatum, Grenzübergangsstellen und die Dauer Ihres autorisierten Aufenthalts.

Müssen sich Nicht-EU-Reisende bei der Einreise in die EU immer registrieren?

Nein, wenn Ihre biometrischen Daten bereits während einer früheren Reise registriert wurden und noch gültig sind (innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren), müssen Sie sich nicht erneut registrieren. Jede Ein- und Ausreise wird jedoch weiterhin automatisch vom EES aufgezeichnet.

Was passiert mit meinen Daten? Werden sie wiederverwendet/gelagert?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das EES speichert Ihre Daten ausschließlich zu Zwecken der Grenzkontrolle und wird nicht kommerziell genutzt. Die Daten werden drei Jahre lang gespeichert, im Falle einer Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer fünf Jahre. Nur autorisierte Behörden können auf diese Informationen zugreifen.

Wie gewährleistet das EES den Datenschutz?

Das EES wurde in voller Übereinstimmung mit den EU-Datenschutzvorschriften entwickelt. Alle persönlichen und biometrischen Daten werden verschlüsselt, sicher gespeichert und sind nur autorisiertem Personal unter strengen gesetzlichen Vorschriften zugänglich.

Ist es möglich, auch meine Kinder und Familienmitglieder anzumelden?

Nein, jeder Reisende muss sich einzeln anmelden, auch Kinder. Eltern oder Erziehungsberechtigte können Kindern bei der Registrierung an Selbstbedienungskiosken oder bei der manuellen Grenzkontrolle behilflich sein.

Muss ich Piercings/Brillen abnehmen?

Sie können Piercings und Brille während der Registrierung aufbehalten, solange Ihr Gesicht gut sichtbar bleibt. Wenn das System kein klares Bild aufnehmen kann, kann es sein, dass das Grenzpersonal Sie auffordert, bestimmte Gegenstände vorübergehend zu entfernen.

Was passiert, wenn eine Person sich weigert, biometrische Daten zur Verfügung zu stellen?

Wenn Sie sich weigern, biometrische Daten anzugeben, kann Ihre Registrierung nicht abgeschlossen werden, und Ihnen kann die Einreise in den Schengen-Raum verweigert werden. Die Bereitstellung dieser Daten ist für Nicht-EU-Bürger, die in die EU einreisen, gesetzlich vorgeschrieben.

Welche digitalen Self-Service-Möglichkeiten gibt es für das EES?

Viele Flughäfen bieten digitale Selbstbedienungskioske an, an denen Reisende ihre Dokumente scannen und ihre biometrischen Daten registrieren können. Diese Systeme können nur verwendet werden, wenn Sie im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind.

Müssen Reisende aufgrund des EES mit längeren Wartezeiten rechnen?

Ja, Reisende sollten mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in der ersten Umsetzungsphase. Auch langfristig kann die Grenzkontrolle aufgrund der zusätzlichen Schritte, die für die EES-Registrierung erforderlich sind, mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Was muss ich tun, wenn mein Flug Verspätung hat oder Sie einen Anschlussflug aufgrund von Grenzformalitäten verpassen?

Wenn Sie Verzögerungen bei der Grenzkontrolle feststellen, die sich auf Ihren Flug auswirken könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Fluggesellschaft. Sie können Ihnen helfen und Sie durch die nächsten Schritte führen.

Was soll ich tun, wenn meine biometrische Registrierung am Kiosk fehlschlägt?

Wenn Ihre biometrische Registrierung am Self-Service System fehlschlägt, begeben Sie sich bitte zu einer manuellen Grenzkontrolle. Dort wird Ihre Registrierung von Grenzbeamten abgeschlossen.

Wie lange werden meine Daten im EES gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden für drei Jahre nach Ihrem letzten Grenzübertritt im EES gespeichert. Wenn Sie die Aufenthaltsdauer überschreiten oder gegen die Einreisebedingungen verstoßen, können Ihre Daten bis zu fünf Jahre gespeichert werden.

Sind auch Kinder verpflichtet, sich im EES zu registrieren?

Ja, auch Kinder sind verpflichtet, sich im EES zu registrieren. Für alle Nicht-EU-Bürger, einschließlich Säuglinge, wird eine EES-Datei erstellt, die die Passdaten und ein Gesichtsbild enthält. Fingerabdrücke sind nur für Reisende ab 12 Jahren erforderlich. Für Minderjährige gelten besondere Vorschriften, die je nach Land variieren können. Weitere Informationen finden Sie in den offiziellen Richtlinien.

Wie ist das Verfahren für Reisende mit Minderjährigen, die keine eigenen Reisedokumente haben?

Jeder Reisende, auch Minderjährige, muss über ein eigenes gültiges Reisedokument verfügen, um im EES registriert zu werden. Wenn ein Kind nur im Reisepass eines Elternteils aufgeführt ist und nicht über ein individuelles Dokument verfügt, ist eine EES-Registrierung nicht möglich. In solchen Fällen kann die Einreise verweigert oder einer manuellen Bearbeitung unterzogen werden, abhängig von den Regeln der Grenzbehörde. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei Ihrer Fluggesellschaft oder der zuständigen Botschaft.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu EES finden Sie hier:

Bundespolizei

Europäische Union