Anspruchsberechtigte
Einen grundsätzlichen Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen haben Eigentümer von Grundstücken, welche sich innerhalb der Tag-Schutzzone 1 bzw. der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs befinden.
Ob Ihr Grundstück in einer der Schutzzonen liegt, können Sie den Karten entnehmen, die Sie hier auf der Homepage des Nds. Umweltministeriums einsehen können.